Die Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins Kolping Kindergarten Kalkar-Altkalkar e. V. kann jede Person werden, die die Zwecksetzung des Kindergartens, d. h. die sozialpädagogische Betreuung von Kindern, durch die Einrichtung und den Betrieb eines Kindergartens unterstützt. Für Erziehungsberechtigte, deren Kinder den Kolping Kindergarten, das WurzelWerk oder das Abenteuerland besuchen, ist die Mitgliedschaft im Verein Voraussetzung.
Auf der Mitgliederversammlung wählen die Mitglieder den Vorstand des Vereins. Sie entscheiden u.a. über die Höhe der Mitgliedsbeiträge und überprüfen den jährlichen Vereinshaushalt.